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   OLG Brandenburg, 23.04.2007 - 3 W 77/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,11772
OLG Brandenburg, 23.04.2007 - 3 W 77/06 (https://dejure.org/2007,11772)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23.04.2007 - 3 W 77/06 (https://dejure.org/2007,11772)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23. April 2007 - 3 W 77/06 (https://dejure.org/2007,11772)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechnung des Streitwertes für die im Rahmen der erstrebten Rückabwicklung eines Darlehensvertrages erhobene Klage auf die Zahlung geleisteter Zinsen und die Freigabe sicherungszedierter Ansprüche aus einer Lebensversicherung sowie auf die Feststellung des ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    GKG § 39 Abs. 1; ; GKG § 48 Abs. 1; ; GKG § 62; ; GKG § 63; ; GKG § 63 Abs. 3 Satz 2; ; GKG § 68 Abs. 1 Satz 1; ; GKG § 68 Abs. 1 Satz 3; ; ZPO § 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Erhöhung des Gebührenstreitwertes bei wirtschaftlicher Einheit mehrerer Anträge

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Streitwertbestimmung: Wirtschaftliche Einheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2007, 463
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.04.2006 - XI ZR 199/04

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Geltendmachung von Sicherungsrechten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.04.2007 - 3 W 77/06
    Das ist der Fall, wenn der Kläger im Rahmen der Rückabwicklung eines Darlehensvertrages neben der Rückzahlung geleisteter Zinsen und der Feststellung des Nichtbestehens des Darlehensvertrages die Rückabtretung sicherungszedierter Forderungen verlangt (vgl. BGH, Beschluss vom 11.04.2006 - XI ZR 199/04 = NJW-RR 2006, 997; Zöller/Herget, ZPO, 26. Aufl., § 5 Rn. 8; Hartmann, Kostengesetze, 36. Aufl., § 5 ZPO Rn. 8, jeweils m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 13.10.2017 - 9 W 14/17

    Streitwert einer negativen Feststellungsklage nach Widerruf eines

    (Vgl. in gleichartigen oder ähnlichen Fällen BGH, NJW-RR 2006, 997; OLG Brandenburg, Beschluss vom 23.04.2007 - 3 W 77/06 - zitiert nach Juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 02.09.2015 - 8 W 552/15 -, zitiert nach Juris; OLG Köln, Beschluss vom 18.11.2014 - 13 W 50/14 - zitiert nach Juris; OLG Karlsruhe - 17. Zivilsenat - OLGR 2005, 353; OLG Brandenburg, Urteil vom 19.03.2014 - 4 U 64/12 -, Rdnr. 128, zitiert nach Juris; anders BGH, Beschluss vom 04.03.2016 - XI ZR 39/15 -, Rdnr. 4, zitiert nach Juris; OLG Köln, Beschluss vom 25.03.2015 - 13 W 13/15 -, zitiert nach Juris.).
  • OLG Karlsruhe, 27.12.2021 - 25 W 24/21

    Streitwertfestsetzung bei einer Klage auf Werklohnzahlung und Eintragung einer

    Denn die Sicherheit dient auch in diesen Fällen lediglich der Realisierung des Zahlungsanspruches und ist damit wirtschaftlich von der Hauptforderung abhängig (vgl. BGH, Beschluss vom 11. April 2006, - XI ZR 199/04 -, juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 23. April 2007 - 3 W 77/06 -, juris Rn. 5).
  • OLG Frankfurt, 26.02.2010 - 19 W 12/10

    Gebührenstreitwert für negative Feststellungsklage

    So liegt es, wenn - wie hier - Streitgegenstand eine negative Feststellungsklage ist, dass aus einem Darlehensvertrag keine Zahlungsansprüche bestehen, und diese Feststellungsklage mit weiteren Klageanträgen verbunden ist, die auf die Rückgewähr der im Zusammenhang mit dem Darlehen gewährten Sicherheiten gerichtet sind (BGH MDR 2006, 1257, 1258; Brandenburgisches Oberlandesgericht, NJ 2007, 463; OLG Frankfurt, MDR 1962, 60; OLG München, MDR 1968, 769; Zöller/Herget, a.a.O.).
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